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   OVG Hamburg, 23.08.2000 - 5 Bf 82/97   

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OVG Hamburg, 23.08.2000 - 5 Bf 82/97 (https://dejure.org/2000,39675)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.2000 - 5 Bf 82/97 (https://dejure.org/2000,39675)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 2000 - 5 Bf 82/97 (https://dejure.org/2000,39675)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15

    Feststellung der Unwürdigkeit eines Arztes zur Berufsausübung

    aa) Für die diesbezügliche Maßstabbildung greift der Berufsgerichtshof zurück auf die seitens der Rechtsprechung zur Versagung bzw. Entziehung der Approbation wegen berufsunwürdigen Verhaltens (zum Approbationswiderruf vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO) entwickelten Kriterien, weil insoweit derselbe Begriff verwendet und dieselbe tatbestandliche Voraussetzung aufgestellt wird (so bereits Hmb. Berufsgerichtshof für die Heilberufe, Urt. v. 1.6.1994, HeilBHof 1/93, auszugsweise wörtlich zitiert in: OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2000, 5 Bf 82/97, juris Rn. 19 - 33, maßgeblich hier: Rn. 30).

    Sie reichen von sexuellen Übergriffen des Arztes auf Patientinnen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2000, 5 Bf 82/97, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.2.2015, 8 LA 102/14, juris) über schwere Fälle der Veruntreuung, Vorteilsannahme und Betrugs seitens eines Klinik-Chefarztes (vgl. VGH München, Urt. v. 30.9.2010, 21 BV 09.1279, juris Rn. 2 - 7) bis zur Verschreibung von 900 Tabletten des Medikaments Fluninoc (Wirkstoff: Flunitrazepam 1 mg) an einen von diesem Wirkstoff sowie von Heroin und Kokain abhängigen Patienten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, 8 LC 123/14, juris Rn. 3 ff.); dabei handelt es sich um ein sehr starkes Benzodiazepin, das auch von Räubern und Vergewaltigern als KO-Tropfen eingesetzt und oft von Heroinsüchtigen zur Verstärkung der Opioidwirkung verwendet wird (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Flunitrazepam) und dessen regelhafte Dosis ½ bis 1 Tablette pro Tag beträgt (vgl. http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/Fluninoc-1-6151450.html).

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